Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma „Ihr Ausflugsservice“ (Personenbeförderung) Inhaber Thomas Nawrot (Stand: März 2023)
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma „Ihr Ausflugsservice“ (Personenbeförderung) Inhaber Thomas Nawrot (Stand: März 2017)
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ihr Ausflugsservice Thomas Nawrot, nachstehend „TN“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Solche Buchungen (außer mündliche) sollen mit dem Buchungsformular von TN erfolgen. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. 1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von TN beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist TN nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.3. Für telefonische Buchungen gilt: a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt TN telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. TN übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer Frist von 3 Tagen an TN, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von TN nach Ziffer 1.2. zustande. b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von TN zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages. 1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TN vor, an das TN für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde TN innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, An- oder Restzahlung erklärt. 2. Vertragsgrundlagen / Leistungen 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von TN bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von TN für die jeweilige Reise. 2.2. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TN herausgegeben werden, sind für TN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TN gemacht wurden. 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. TN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TN über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Bezahlung 4.1. Der Reisepreis für selbst ausgeschriebene Tagesfahrten von TN wird bei Reiseantritt vor Ort beim Reiseleiter bzw. beim Fahrer in bar zur Zahlung fällig oder ist bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt in voller Höhe zu überweisen. Der Reisepreis bei Mietbusfahrten, ist nach Abschluss der Fahrt, 10 Tage nach Rechnungserhalt, durch den Auftraggeber ohne Abzug auszugleichen. 4.2. Soweit TN zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht bei selbst ausgeschriebenen Tagesfahrten durch TN, ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TN unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TN, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. TN hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: - bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 20 % - vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40 % - vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60 % - bei Absage am Reisetag 90 % 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TN nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 6. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts besteht nicht. 7. Rücktritt von TN bei selbst ausgeschrieben Tagesfahrtenwegen, bei Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl TN kann bei Nicht erreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch TN muss in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein. b) TN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) TN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn TN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch TN dieser gegenüber geltend zu machen. e) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige während der Reise Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit TN wie folgt konkretisiert: Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung bzw. dem Fahrer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 9. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von TN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. 10. Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart
Gerichtsstand ist Potsdam
Reiseveranstalter ist:
Ihr Ausflugsservice
Inhaber: Thomas Nawrot
Anschrift: Straße der Einheit 2c 14532 Stahnsdorf Telefon: 033701 – 35 65 77 Telefax: 033701 – 35 65 78 E-Mail: ihr-ausflugsservice@web.de
Reisebedingungen für Miet- und Charterbusfahrten der Firma „Ihr Ausflugsservice“ (Personenbeförderung) Inhaber Thomas Nawrot (Stand: März 2023)
Reisebedingungen für Miet- und Charterbusfahrten der Firma „Ihr Ausflugsservice“ (Personenbeförderung) Inhaber Thomas Nawrot (Stand: März 2017) Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ihr Ausflugsservice Thomas Nawrot, nachstehend „TN“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TN den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. 1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von TN beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist TN nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.3. Für telefonische Buchungen gilt: a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt TN telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. TN übermittelt dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer Frist von 3 Tagen an TN, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von TN nach Ziffer 1.2. zustande. b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von TN zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages. 1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TN vor, an das TN für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde TN innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, An- oder Restzahlung erklärt. 2. Vertragsgrundlagen / Leistungen 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von TN bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von TN für die jeweilige Reise. 2.2. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TN herausgegeben werden, sind für TN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TN gemacht wurden. 3. Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. TN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TN über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Bezahlung 4.1. Der Reisepreis bei Mietbusfahrten, ist nach Abschluss der Fahrt, 10 Tage nach Rechnungserhalt, durch den Auftraggeber ohne Abzug auszugleichen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TN unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TN, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. TN hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: - bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 20 % - vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 40 % - vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60 % - bei Absage am Reisetag 90 % 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TN nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 6. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts besteht nicht. Alle Änderungen, bezüglich der vereinbarten Termine, Ziele und Zustiegs- oder Ausstiegsorte sind TN unverzüglich mitzuteilen. Sollte TN in der Lage sein, gewünschte Änderungen vorzunehmen, ohne das ihm dadurch Mehrkosten entstehen oder Änderungswünsche mit anderen Aufträgen kollidieren, wird sich TN bereiterklären dies schriftlich zu erklären. Bei entstehendem Mehraufwand / Mehrkosten, wird TN ein überarbeitetes Kostenangebot unterbreiten. 7. Rücktritt TN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn sie nicht durchgeführt wird. a) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn TN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch TN dieser gegenüber geltend zu machen. b) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige während der Reise Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit TN wie folgt konkretisiert: Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung bzw. dem Fahrer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 9. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von TN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. 10. Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Potsdam
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart
Reiseveranstalter ist:
Ihr Ausflugsservice
Inhaber: Thomas Nawrot
Anschrift: Straße der Einheit 2c 14532 Stahnsdorf Telefon: 033701 – 35 65 77 Telefax: 033701 – 35 65 78 E-Mail: ihr-ausflugsservice@web.de
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